Heute ein etwas zwiespältiges Thema bei mir. Man las und liest über einen Fall, bei dem eine junge Frau einen ihrer One-Night-Sexualpartner wissentlich mit dem HI-Virus angesteckt haben soll. Namen nenne ich hier, aus gewissen Abmahngründen nicht.
Auf jeden Fall wurde in naher Vergangenheit das Urteil gesprochen: zwei Jahre – auf Bewährung. Mein erster Gedanke: ô_O.
Ich weiß ja nicht, wie ihr das seht. Falls man davon weiß, dass man HIV hat, sagt man das und steckt Menschen nicht noch wissentlich damit an. In meinen Augen ist das versuchter Mord. Zitat Wikipedia: “Ein versuchter Mord wird mit einer Freiheitsstrafe von 3 bis zu 15 Jahren bestraft (§ 49 Abs. 1 Nummer 1 StGB).”.
Hört sich etwas anders an als “2 Jahre auf Bewährung”, nein? Doch. Von daher: Deutschland, armes Deutschland. Danke.




normalen
Rap zeitgleich hören, entscheide dich!”-Hatern mal was erklären.